Sperrmüll

Abfall in Größe XXL 

Zu groß, zu schwer, zu sperrig für jede Tonne -und doch Abfall! Ein klarer Fall für die Sperrmüllabfuhr: Alles, was zum beweglichen Hausrat gehört, nimmt die Sperrmüllabfuhr mit. Auch alle Elektrogroß- und Kleingeräte. Elektrokleingeräte jedoch nur im Zusammenhang mit einer Sperrmüllabholung. Bitte berücksichtigen Sie, dass zwischen Anmeldung und Abholung bis zu drei Wochen liegen können.

Wir empfehlen Ihnen, den Sperrmüll bereits am Vorabend bereitzustellen!

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Anmelden können Sie (Privathaushalt, Abfallbehälter beim AWB veranlagt) Ihren Sperrmüll auf verschiedenen Wegen:

Sperrmüllabfuhr online anmelden

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Bereitstellung Ihres Sperrmülls auf dieser Seite.

Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine E-Mail, die den Abholtermin bestätigt

  • Telefonisch, werktags
    Das AWB-Kundencenter nimmt Sperrmüllanmeldungen aus dem gesamten Kreisgebiet unter der Telefonnummer 05931 599 699 entgegen.
    Der Abholtermin wird Ihnen bei der Anmeldung direkt mitgeteilt.

Spermüll Selbst-Anlieferung

Den Anlieferungsschein können Sie hier bestellen : Selbst-Anlieferung anmelden

Der Anlieferungsschein wird nach dieser  Anmeldung  innerhalb von 2 Werktagen erstellt  und ist bei Anlieferung des Sperrmülls an der Zentraldeponie vorzulegen.

Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Anlieferungsscheins können maximal 6 Kubikmeter Sperrmüll vorsortiert (nach Holz, Metall, Elektro und restlichem Sperrmüll), an einer Zentraldeponie entsorgt werden.

Fehlt der Anlieferungsschein, muss  gebührenpflichtig abgerechnet werden.

FAQ/Häufig gestellte Fragen zur Sperrmüllabfuhr und zur Neuregelung ab 2020

1. Wer kann den Sperrmüllservice in Anspruch nehmen?

Private Haushalte können sich einen Sperrmülltermin geben lassen, sofern sie an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sind. Anmeldungen werden sowohl von Eigentümern als auch von Mietern entgegen genommen.

Sperrmüll aus Gewerbebetrieben, öffentlichen Einrichtungen und Objekten (Schulen, Vereinsheimen usw.) ist von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Die gebührenpflichtige Anlieferung an einer Zentraldeponie ist möglich.

2. Wie oft kann ich die kostenfreie Sperrmüllabfuhr nutzen? Ab wann werden Gebühren fällig?
  • Folgende Regelung ist gültig ab 2020:  
  • Jedes private Wohnobjekt (ausgenommen Mehrfamilienhäuser) mit einer veranlagten Restmülltonne kann jährlich bis zu zwei gebührenfreie Sperrmüllabholungen in Anspruch nehmen. Erst ab der dritten Anmeldung innerhalb eines Kalenderjahres wird eine Gebühr von 70 € für eine Sperrmüllabholung am Grundstück erhoben. 
  •  
  • Gebührenfreie Sperrmüll-Anlieferung: Nur nach Anmeldung
  • Alternativ zur Abholung kann Sperrmüll bis zu zweimal jährlich gebührenfrei angeliefert werden:
    • Anlieferungsschein telefonisch oder per E-Mail im AWB Kundencenter bestellen (2 Werktage Vorlaufzeit beachten!)
    • bis zu sechs Kubikmeter Sperrmüll 
    • bis zu zweimal im Kalenderjahr 
    • gebührenfrei an den Zentraldeponien Dörpen, Wesuwe oder Venneberg
    • An der Zentraldeponie Flechum ist die Anlieferungsmenge aus Kapazitätsgründen auf einen Kubikmeter Sperrmüll (gebührenfrei) begrenzt!
  •  
  • Eine vorherige Anmeldung im AWB-Kundencenter oder online ist zwingend erforderlich!
  • Wichtige Hinweise zur kostenfreien Anlieferung beachten!
  • Die gebührenfreie Anlieferung ist ausschließlich gegen Abgabe eines Anlieferungsscheins (in Papierform) beim Deponiepersonal möglich
  • Dieser Anlieferungsschein wird Ihnen innerhalb von 2 Werktagen per E-Mail, auf Wunsch auch auf dem Postweg, zugestellt.
  • Bitte zeigen Sie den Anlieferschein auf Ihrem Smartphone vor oder drucken Sie ihn aus und bringen ihn zur Anlieferung mit.
  • Innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung kann Sperrmüll vorsortiert (nach Holz, Metall, Elektro und restlichem Sperrmüll) angeliefert werden.
  • Ohne ausgedruckten Anlieferungsschein wird die Anlieferung an der Deponie gebührenpflichtig (auf Grundlage der aktuell geltenden Anliefergebühren).

Darüber hinaus ist die Anlieferung von Sperrmüll an einer Zentraldeponie ganzjährig möglich (gebührenpflichtig, auf Grundlage der aktuell geltenden Anliefergebühren).

3. Ich bewohne ein Mehrfamilienhaus. Wie ist die Sperrmüllabfuhr geregelt?
  • In Mehrfamilienhäusern gilt eine Sonderregelung. Hier ist die Anzahl der gebührenfreien Sperrmüllabholungen, alternativ -  der gebührenfreien Selbstanlieferungen - pro Kalenderjahr an die Anzahl der dort vorhandenen Restmülltonnen gekoppelt. 
  • Pro veranlagter Restmülltonne (bzw. pro Tonnen-Kombination*)  – nicht je Wohnung! -  sind zwei gebührenfreie Abholungen, alternativ zwei Selbstanlieferungen, im Kalenderjahr möglich. 
    • Pro veranlagtem Restmüllcontainer (1,1 Kubikmeter) sind vier gebührenfreie Abholungen, alternativ vier Selbstanlieferungen, im Kalenderjahr möglich
    • Beispiel: Am Objekt befinden sich drei Restmülltonnen = 6 gebührenfreie Abholungen oder Anlieferungen sind pro Kalenderjahr an diesem Objekt möglich. 
  • Wichtige Hinweise! 
    • Auch bei Selbstanlieferung ist eine vorherige Anmeldung im AWB-Kundencenter oder online ist zwingend erforderlich!
    • Anmeldungen können vom jedem Mieter/Mieterin vorgenommen werden.
    • Sofern der Anspruch auf gebührenfreie Sperrmüllanmeldungen bereits ausgeschöpft ist, fallen für den nächsten Anmelder im Kalenderjahr Gebühren an! 
  • Tipp: Bei kleineren Sperrmüllmengen empfiehlt es sich daher, den Sperrmülltermin innerhalb der Hausgemeinschaft bekannt zu geben und den Abholtermin gemeinsam mit anderen Hausbewohnern zu nutzen. 

*Tonnen-Kombinationen, bestehend aus zwei Restabfalltonnen; die Bereitstellungsgebühr je Haushalt wird jedoch nur einmal erhoben: Restabfallvolumen 160 Liter; bestehend aus zwei 80-Liter-Behältern, Restabfallvolumen 200 Liter, bestehend aus einer 120-Liter und einem 80-Liter-Behälter

5. Gebührenpflichtige Abholung ab 2020: Zahlungsweise und Terminvergabe

Ab der dritten (und jeder weiteren) Sperrmüllabholung im Kalenderjahr wird eine Gebühr von 70€ pro  Sperrmüllabholung festgesetzt. Diese ist  im Voraus zu zahlen, anderenfalls wird keine Entsorgung durchgeführt.

  • Anmeldung, telefonisch im AWB-Kundencenter oder online Zustellung eines Gebührenbescheides (per E-Mail oder Post) 
  • Vorauszahlung der Sperrmüllgebühr durch den Anmelder, schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen 
  • Nach Zahlungseingang Terminmitteilung durch das AWB-Kundencenter, per E-Mail oder telefonisch 
6. Welche Sperrmüllmenge kann ich pro Anmeldung entsorgen?

Neu ab 2020: Es muss eine Mindestmenge von 1 Kubikmeter und eine Höchstmenge von 6 Kubikmetern eingehalten werden.

  • Der Sperrmüll-Mengenrechner unterstützt Sie dabei, Ihre Sperrmüllmenge zu kalkulieren.
  • Bitte beachten Sie:  Einzelstücke dürfen nicht schwerer als 75 kg und nicht größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m sein! 
  • Regelung bei Kleinmengen von unter einem Kubikmeter Sperrmüll:
    - Sperrmüll-Abholungen an der Wohnadresse können aus wirtschaftlichen Gründen erst  ab einer Mindestmenge von einem Kubikmeter erfolgen.
    - Sperrmüll-Anlieferungen an den Zentraldeponien Dörpen, Wesuwe und Venneberg sind hingegen ohne Mindestmenge bis zu einer Höchstmenge von sechs Kubikmetern möglich.
    Sperrmüll-Anlieferungen an der Zentraldeponien Flechum sind aus Kapazitätsgründen auf eine Höchstmenge von einem Kubikmeter Sperrmüll begrenzt!
  • Regelung bei großen Mengen von mehr als 6 Kubikmetern Sperrmüll:
    Lassen Sie sich einen weiteren Sperrmülltermin geben
    • Alternativ: Menge bis zu 6 Kubikmetern anmelden und abholen lassen; 
      - Anlieferung der Mehrmenge (gebührenpflichtig, auf Grundlage der aktuell geltenden Anliefergebühren) an der Zentraldeponie Dörpen, Wesuwe oder Venneberg; Flechum (bis max. einem Kubikmeter) 
      - Elektro-Altgeräte: Kostenfreie Abgabe an jeder Zentraldeponie möglich; auch der Elektrohandel nimmt Elektro-Altgeräte an oder entsorgt diese bei der Neugerätelieferung.
7. In welchem Zeitrahmen nach erfolgter Anmeldung wird der Sperrmüll bei mir abgeholt?
  • Bitte beantragen Sie Ihren Sperrmülltermin frühzeitig, da die Abholtermine in Zeiten mit hohem Aufkommen schnell vergeben sein können! 
  • Im Falle einer gebührenpflichtigen Abholung (ab der dritten Anmeldung im Kalenderjahr) wird ein Sperrmülltermin erst nach Zahlungseingang vergeben. Zahlen Sie die Sperrmüllgebühr daher bitte frühzeitig per Vorauskasse, spätestens innerhalb von fünf Werktagen, um schnellstmöglich einen Termin zu erhalten.
8. Welche Gegenstände gehören zum Sperrmüll? Wie und wo muss er bereitgestellt werden? 

Beim Sperrmüll gilt folgende Faustregel: Es kann „beweglicher Hausrat“ zur Sperrmüllabholung angemeldet werden, der zu groß/zu sperrig ist, um ihn über die Restmülltonne entsorgen zu können: Kleinmüll, auch in Säcken oder Kartons verpackt, wird nicht mitgenommen!

Das wird mitgenommen, das bleibt stehen: 

Mitgenommen wird:

  • Möbel
  • lose verlegte Teppiche
  • Fahrräder
  • Rasenmäher (ohne Öl und Benzin)
  • Matratzen
  • große Spielzeuge
  • Elektrogroßgeräte wie Kühlschränke, Elektroherde, Spül- und Waschmaschinen

Stehen bleibt:

  • Bauschutt
  • Türen
  • Fenster
  • Fensterbretter
  • Fußleisten
  • geklebter Teppich
  • Wandpaneele
  • Laminat
  • Sanitärkeramik
  • Tapetenreste

Kann Sperrmüll vom Grundstück abgeholt werden?

  • Beachten Sie bitte, dass Privatgrundstücke von Mitarbeitern des Entsorgungsunternehmens aus versicherungstechnischen Gründen weder betreten noch befahren werden dürfen.
  • Ist eine Bereitstellung des Sperrmülls an Ihrer Grundstücksgrenze nicht möglich, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen im Kunden-Center unter 05931-599699. 

Hinweise zur richtigen Bereitstellung Ihres Sperrmülls

  • Stellen Sie alle Gegenstände erst am Abend vor dem Abfuhrtermin an der vorderen Grundstücksgrenze (nicht hinter Hecken, Zäunen auf Anhängern oder unter dem Carport) bereit um zu verhindern, dass Sperrmüll dazugestellt oder durchwühlt wird.

  • Beachten Sie, dass Privatgrundstücke nicht betreten bzw. von den Entsorgungsfahrzeugen befahren werden dürfen! Ist eine Bereitstellung an der Grundstücksgrenze nicht möglich, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Kunden-Center unter 05931 44 300. 
  • Sortieren Sie die angemeldeten Gegenstände nach Elektroschrott und normalem Sperrmüll vor und stellen beides getrennt bereit, da zwei verschiedene Entsorgungsfahrzeuge kommen. 
  • Abnehmbare Akkus (z.B. aus Akkuschrauber, Laptop, Handy) sollten gesondert entsorgt werden, z. B. durch Rückgabe im Fachhandel, beim Schadstoffmobil oder an der nächstgelegenen Zentraldeponie
9. Bereitgestellte Gegenstände wurden nicht vollständig abgeholt – was ist zu tun? 

Generell nimmt das Entsorgungsunternehmen die Sperrmüllmenge mit, die angemeldet wurde.  Aus Gründen der Fahrzeugauslastung ist es nicht möglich, weitere, unangemeldete Sperrmüllgegenstände mitzunehmen.

Nicht zum Sperrmüll gehörende Gegenstände sind von demjenigen unverzüglich vom Ablageort zu entfernen, der den Auftrag zur Sperrmüllabholung erteilt hat.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das AWB-Kundencenter.

10. Ich kann den Sperrmülltermin nicht einhalten. Bis wann kann ich ihn ändern oder stornieren?

Sie können Ihren Sperrmülltermin bis spätestens zwei Werktage vor dem geplanten Abholtermin während der u. a. Sprechzeiten* im AWB Kundencenter ändern oder stornieren lassen, ohne dass dafür ein Anspruch auf eine gebührenfreie Sperrmüllabholung erlischt bzw. die Sperrmüllauftragsgebühr berechnet wird.

*Sprechzeiten AWB-Kundencenter
Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr - 12.30 Uhr 
und 14.30 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag
8.30 Uhr - 12.30 Uhr 

Sperrmüllrechner

Es muss eine Mindestmenge von einem m3 und eine Höchstmenge von 6 m3 Sperrmüll eingehalten werden. Der Sperrmüllrechner unterstützt Sie dabei, Ihre Sperrmüllmenge abzuschätzen!

Wichtige Hinweise zur richtigen Bereitstellung Ihres Sperrmülls

  • Stellen Sie alle Gegenstände erst am Abend vor dem Abfuhrtermin an der vorderen Grundstücksgrenze (nicht hinter Hecken, Zäunen auf Anhängern oder unter dem Carport) bereit um zu verhindern, dass Sperrmüll dazugestellt oder durchwühlt wird.

  • Beachten Sie, dass Privatgrundstücke nicht betreten bzw. von den Entsorgungsfahrzeugen befahren werden dürfen! Ist eine Bereitstellung an der Grundstücksgrenze nicht möglich, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen im Kunden-Center unter 05931 599 699.
  • Sortieren Sie die angemeldeten Gegenstände nach Elektroschrott und normalem Sperrmüll vor und stellen beides getrennt bereit, da zwei verschiedene Entsorgungsfahrzeuge kommen.
  • Abnehmbare Akkus (z.B. aus Akkuschrauber, Laptop, Handy) sollten gesondert entsorgt werden, z. B. durch Rückgabe im Fachhandel, beim Schadstoffmobil oder an der nächstgelegenen Zentraldeponie

Einzelstücke dürfen nicht schwerer als 75 kg und nicht größer als 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m sein! Kleinmüll, auch in Säcken oder Kartons verpackt, kann nicht mitgenommen werden. 

Sperrmüll aus anderen Herkunftsbereichen, z.B. aus Gewerbebetrieben, öffentlichen Einrichtungen und gewerblichen Objekten (Schulen, Vereinsheimen, Seniorenheimen usw.) sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. 

Was wird mitgenommen?

Mitgenommen wird:

  • Möbel
  • lose verlegte Teppiche
  • Fahrräder
  • Rasenmäher (ohne Öl und Benzin)
  • Matratzen
  • große Spielzeuge
  • Elektrogroßgeräte wie Kühlschränke, Elektroherde, Spül- und Waschmaschinen

Stehen bleibt:

  • Bauschutt
  • Bauholz/Altholz
  • Türen
  • Fenster
  • Fensterbretter
  • Fußleisten
  • geklebter Teppich
  • Wandpaneele
  • Laminat
  • Sanitärkeramik
  • Tapetenreste

Unser Tipp

Alternativ zur Sperrmüllabholung: Kostenlose Abgabemöglichkeit von Kunststoffen auf den Wertstoffhöfen, z.B. Regentonne, Kinderbadewanne, Wäschekorb, Pflanzschale, Blumenkasten... (keine Weichkunststoffe!).