Gebührenermäßigung

Neuregelung der Gebührenermäßigung ab 2022


Die Gebührenermäßigung wird auf Antrag ab Datum des Antragseinganges gewährt:

  • Bei Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen kann eine Ermäßigung in Höhe von monatlich 6,00 Euro (72,- Euro / Jahr) gewährt werden.
  • Wird die Gebührenermäßigung wegen Pflegebedürftigkeit beantragt, ist dem Antrag eine Bescheinigung des Hausarztes beizufügen, aus der hervorgeht, dass aufgrund einer Erkrankung Pflegebedürftigkeit vermehrt Abfälle im Haushalt anfallen.

Für Familien mit Kleinkindern kann für jedes Kind für die Dauer von drei Jahren, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes, eine Ermäßigung in Höhe von monatlich 3,- Euro (36,- Euro / Jahr) gewährt werden.

  • Dem Antrag ist pro Kind die Kopie der Geburtsurkunde beizufügen.

Soweit beide Voraussetzungen (Ermäßigung für Kleinkinder und Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen) vorliegen, kann die Gebührenermäßigung auch nebeneinander gewährt werden. In diesem Fall wird die Gebühr um monatlich 9,00 € ermäßigt.

Bitte beachten Sie:

Jegliche Gebührenermäßigungen (Pflege und/oder Kind) werden nur für "Familien in privater Wohnnutzung" gewährt.
Bei unvollständigen Angaben oder fehlendem Nachweis kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Die Gebührenermäßigung kann nur gewährt werden, wenn das Mindestvolumen der Restmülltonne
von 20 Litern pro Haushaltsmitglied eingehalten wird.
Die Angaben im Antrag werden im Melderegister bzw. mit den Meldedaten der jeweiligen Einwohnermeldeämter abgeglichen.
Der aktualisierte Abfallgebührenbescheid wird dem Objekteigentümer bzw. Zustellbevollmächtigten übersandt.

Den Antrag für finden Sie hier: Antrag auf Gebührenermäßigung

Senden Sie den Antrag per E-mail an: kindundpflege@awb-emsland.de
Die Gebührenermäßigung wird auf Antrag ab Datum des Antragseinganges gewährt.

Wie Sie Gebühren sparen können:

Restmüll- und Biotonne kombinieren

Bitte bedenken Sie, dass eine Kombination aus Biotonne und Restmülltonne häufig günstiger ist, als ein großer Restmüllbehälter. Vielleicht können Sie unter Berücksichtigung des Mindestbehältervolumens Ihre Behältergröße noch reduzieren. Die Biotonne können Sie im übrigen in ihrer Größe frei wählen.

Gebührenermäßigung für Familien

Leben in Ihrer Familie Kinder die unter 3 Jahre alt sind ? Wenn ja, können Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Immerhin sparen Sie bei der Restabfallgebühr dann 36,00€ pro Kind pro Jahr!

Anträge finden Sie auf unserer Hompage im Formularcenter oder rufen Sie uns im Kunden-Center unter 05931 599699 an. Gerne senden wir Ihnen ein Antragsformular zu.

 

Weitere Infos finden Sie hier: Gebührenermäßigung für Familien und Pflegebedürftige

Gebührenermäßigung für pflegebedürftige Menschen

Bei Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen kann eine Ermäßigung in Höhe von monatlich 6,00 Euro (72,- Euro / Jahr) gewährt werden. Wird die Gebührenermäßigung wegen Pflegebedürftigkeit beantragt, ist dem Antrag eine Bescheinigung des Hausarztes beizufügen, aus der hervorgeht, dass aufgrund einer Erkrankung Pflegebedürftigkeit vermehrt Abfälle im Haushalt anfallen.

Den Antrag  bei uns im Formularcenter oder im Kunden-Center unter 05931 599699 erhältlich.

Weitere Infos finden Sie hier: Gebührenermäßigung für Familien und Pflegebedürftige

Tonnengemeinschaft unter Nachbarn bilden

Kommt bei Ihnen eine gemeinsame Nutzung der Restmülltonne mit Ihrem direkten Nachbarn in Frage (die Grundstücke müssen dabei direkt aneinandergrenzen)? Soweit Sie das Mindestvolumen einhalten, kann durch einen gemeinsamen Restmüllbehälter übers Jahr gerechnet viel Geld gespart werden.

Eigenkompostierung im Garten

Grundsätzlich ist die Nutzung einer Biotonne im Landkreis Emsland verpflichtend. Es gilt der Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne. Sie können davon befreit werden unter der Voraussetzung, dass Sie alle organischen Abfälle -auch Lebensmittelreste- vollständig auf dem betreffenden Grundstück kompostieren und den entstehenden Kompost dort verwerten.

Entsprechend einer Empfehlung des Umweltbundesamtes ist dazu eine unversiegelte Gartenfläche (z.B. Beete und gärtnerische Anlagen) von mindestens 50 Quadratmeter pro Bewohner erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass die Eigenkompostierung bei vielen Abfällen aus der Küche (z.B. gekochte Essensreste, Knochen, Nussschalen, Schalen von Zitrusfrüchten) schnell an ihre Grenzen stößt. Da diese Abfälle nicht in die Restmülltonne gegeben werden dürfen, ist es oft sinnvoll, neben der Eigenkompostierung zusätzlich eine Biotonne zu nutzen.

Reduzierung des Mindestvolumen

Reduzierung des Mindestvolumens ist ab 2022 auf Antrag möglich!

• 1 Personen-Haushalte: Mindestvolumen 20 Liter, Gebührenreduzierung per Antragsformular möglich (www.awb-emsland.de; Formulare)

• 5 Personen-Haushalte: Mindestvolumen 100 Liter, Reduzierung auf 80-Liter-Tonne auf Antrag (formlos) möglich. Anzahl der Mindestleerungen erhöht sich auf 16.

• 7 Personen-Haushalte: Mindestvolumen 140 Liter, Reduzierung auf 120-Liter-Tonne auf Antrag (formlos) möglich. Anzahl der Mindestleerungen erhöht sich auf 15

Sämtliche Anträge finden Sie im Formularcenter. Gerne sind wir Ihnen telefonisch behilflich: AWB-Kundencenter +49 5931 599 699. 

Bitte senden oder faxen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an uns zurück.