Hol- und Bringservice

Hol- und Bringservice für Abfallbehälter

Sie ziehen um und benötigen Abfallbehälter? Ihre Mülltonne ist defekt oder Sie möchten die Größe eines Abfallbehälters ändern?

 

Dafür steht Ihnen als Grundstückseigentümer der Hol- und Bringservice zur Verfügung. Die Abfallbehälter werden vom AWB direkt zum Grundstück geliefert bez. von dort abgeholt. Bei Umzug nehmen Sie die Abfallbehälter nicht zur neuen Adresse mit, sie verbleiben am alten Standort. 

Sie sind Eigentümer des Grundstücks? 

Der Tonnentausch oder die Bestellung weiterer Abfallbehälter kann ausschließich vom Objekteigentümer sowie von einer bevollmächtigten Person, z.B. der Haus- oder Immobilienverwaltung, beauftragt werden. Unsere Restmüllbehälter erhalten Sie wahlweise in den Größen:

  • 40 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter

Neben diesen Einzelbehältern gibt es Kombinationsmöglichkeiten wie zum Beispiel:

  • 160 Liter (2 x 80 l) und 200 Liter (120 l u. 80 l)

Bei Restmüllbehältern ist ein Mindestvolumen von 20 Litern pro Person bei 14-täglicher Abfuhr einzuhalten.

Wenn ein Haushalt zwei Restmülltonnen kombiniert, muss nur für einen Abfallbehälter die Grundgebühr gezahlt werden.

Beide Tonnen werden jeweils mit mindestens 13 Leerungen berechnet.

Bei den Biobehältern haben Sie die Wahl zwischen:

  • 40 Liter, 60 Liter, 80 Liter, 120 Liter und 240 Liter

Die Höhe der Abfallgebühren kalkulieren Sie bequem mit dem Gebührenrechner. Der Abfallgebührenbescheid wird grundsätzlich an den Grundstückseigentümer versandt. 

Sind Sie Mieter?

Bei Mietwohngrundstücken ist es erforderlich, dass der Eigentümer den Tonnentausch in Auftrag gibt. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Vermieter.

Neu ab 2020: Behältertauschgebühr

FAQ - Tausch von Abfallbehältern zum Teil gebührenpflichtig

1. Unter welchen Voraussetzungen ist der Tausch von Abfallbehältern ab 2020 gebührenpflichtig, in welcher Höhe fallen Gebühren an?

Je Wohnobjekt kann der Tonnenbestand – pro veranlagtem Restmüllbehälter – einmal im Kalenderjahr gebührenfrei geändert werden. Der Behältertausch wird durch den AWB-Behälterdienst vorgenommen. 

  • Bei der ersten Anfahrt im Kalenderjahr können sowohl 
    • die Art (Restabfall-, Bioabfall- oder Papiertonne) 
    • als auch die Anzahl der am Objekt vorhandenen Abfallbehälter geändert werden.
  • Für die zweite und jede weitere Anfahrt zum selben Objekt innerhalb eines Kalenderjahres werden ab 2020 Gebühren in Höhe von 10,00 € pro Anfahrt erhoben.
  • Diese Regelungen sind in der Abfallgebührensatzung festgelegt.
2. Unter welchen Voraussetzungen wird der Behältertausch gebührenfrei durchgeführt?

Die  Behältertauschgebühr entfällt bei

Neubauten – Erstanschluss eines Grundstücks an die Abfallentsorgung.

Sanierung oder Umbau, Leerstand – Abfallbehälter werden jedoch nur abgeholt, wenn ein Leerstand (mindestens ein halbes Jahr) des Wohngebäudes bevorsteht.

Kauf oder Verkauf eines Objektes/Eigentümerwechsel: Der Behältertausch oder die  -auslieferung ist für den Neueigentümer (einmalig im Kalenderjahr) gebührenfrei.

Ersatzlieferung eines Abfallbehälters in derselben Größe, z.B. wenn der Abfallbehälter bei der Leerung ins Fahrzeug gefallen ist oder aufgrund eines nicht vom Nutzer zu vertretenen Defektes unbrauchbar geworden ist.

Auslieferung von Abfallbehältern auf Anordnung des AWB 

  • Lieferung eines größeren Abfallbehälters bei Nichteinhaltung des Mindestvolumens oder bei mehrfacher Überfüllung
  • sowie bei Einführung einer weiteren Behälterart (z. B. emslandweite Einführung der Wertstofftonne).
3. Wer kann die Auslieferung oder den Tausch von Abfallbehältern in Auftrag geben?

Ausschließlich der Objekteigentümer oder bevollmächtigte Verwalter. Mieter wenden sich bitte an Ihren Vermieter.

4. Wie erfolgt die Abrechnung der Tauschgebühr? 

Nach Durchführung des Tauschauftrages wird ein Änderungsbescheid erlassen. Sofern dem AWB ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung der Tauschgebühr (10,00 Euro pro Anfahrt) vom angegebenen Bankkonto.

5. Ich kann den Tauschtermin für Abfallbehälter nicht einhalten. Bis wann kann ich ihn ändern oder stornieren?

Sie können den Termin bis spätestens zwei Werktage vor dem geplanten Tauschdatum während der u. a. Sprechzeiten* im AWB Kundencenter ändern oder stornieren lassen, ohne dass dafür der Anspruch auf einen gebührenfreien Austauschtermin erlischt oder die Behältertauschgebühr berechnet wird.
 
*Sprechzeiten AWB-Kundencenter
Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr - 12.30 Uhr 
und 14.30 Uhr - 16.00 Uhr

Freitag
8.30 Uhr - 12.30 Uhr 

6. Ich habe meinen Termin für den Behältertausch verpasst – fallen Gebühren an? 

Sie haben einen Behältertausch angemeldet und es verpasst, den/die Abfallbehälter termingerecht zum Austausch bereitzustellen? Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für die zweite und jede weitere Anfahrt  innerhalb eines Kalenderjahres die Tauschgebühr in Höhe von 10,00 € fällig wird.

Tipp: Bitte planen Sie Tausch- oder Abholtermine nicht zu weit im Voraus. Geben Sie für Rückfragen immer eine Telefonnummer an, unter der Sie bei Bedarf werktags tagsüber zu erreichen sind.

Sämtliche Formulare und Anträge erhalten Sie zum Herunterladen und Ausdrucken im Formularcenter.

Der Antrag auf Auslieferung, Änderung oder Rücknahme eines Abfallbehälters sowie der Antrag zum Austausch defekter Tonnen kann am PC ausgefüllt und uns direkt übermittelt werden. 

Bei telefonischer Beauftragung bitte die Behälternummer bereithalten!

Notieren Sie sich bitte vor dem Telefonat mit unseren Mitarbeiterinnen die Behälternummer des auszutauschenden Abfallbehälters. Diese finden Sie direkt am Behälterkorpus auf dem linksseitig angebrachten weißen Identaufkleber.

AWB-Kundencenter:
Tel.: 05931 599 699
Fax: 05931 599 6100

Montag bis Donnerstag:
8.30 Uhr - 12.30 Uhr 
und 14.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr - 13.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung