Restabfall

Restabfall - Endstation graue Tonne

"Restabfall" - dieser Name ist Programm, denn gemeint ist aller Abfall, der am Ende übrig bleibt: Alles, was nicht mehr zu gebrauchen und auf keinem Wege wieder zu verwerten ist, gehört zum Restmüll und damit in die graue Tonne. 

Bitte beachten: Abfuhr erfolgt ab 5 Uhr morgens, Abfallbehälter am Vorabend bereitstellen!

Bitte stellen Sie die Tonnen paarweise an die Straße.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

An der Restmülltonne führt kein Weg vorbei!

Überall, wo Menschen wohnen, muss eine Restmülltonne aufgestellt werden. Wie groß sie ist, richtet sich nach der Anzahl der Personen, deren Abfall in der Tonne Platz finden muss.

Stinkt's Ihnen, wenn die Tonnen riechen oder nach der Entleerung Abfall auf der Straße liegen bleibt? 

Füllen Sie die Tonnen immer nur soweit, dass die Deckel richtig schließen - so riecht es nicht und bei der Abholung geht nichts daneben!

Was gehört in die graue Restabfalltonne?

Das darf rein:

  • Hygieneartikel
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Zigarettenkippen
  • Porzellan
  • Kehricht 
  • Kleintierstreu

Das darf nicht rein:

  • Gläser, Flaschen
  • Papier, Pappe (Papiertonne)
  • Obst- und Speisereste, Kaffeesatz (Biotonne)
  • Batterien
  • Elektrogeräte
  • Schadstoffe
  • Elektrogeräte
  • Schadstoffe

Verwenden Sie in der Restmülltonne keine gelben Müllbeutel aus dem Einzelhandel, um eine Verwechselungsgefahr mit gelben Wertstoffsäcken zu vermeiden. Dies könnte als Fehlbefüllung gedeutet werden und zur Nichtleerung führen.

Die Tonne ist voll - wohin mit dem Müll?

Für den Fall, dass die Restmülltonne einmal nicht ausreicht, bekommen Sie zusätzliche Abfallsäcke mit der Aufschrift "Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland" bei den meisten Stadt- und Gemeindeverwaltungen, auf den Wertstoffhöfen, den Zentraldeponien sowie bei teilnehmenden Einzelhändlern: Diese 70-Liter-Säcke kosten 7,50 € und können zusammen mit der Tonne zur Abholung bereit gestellt werden. Neutrale Säcke ohne Aufschrift werden nicht mitgenommen!

Verkaufsstellen in Ihrer Nähe

Die Verkaufsstelle in Ihrer Nähe entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen oder informieren Sie sich telefonisch im AWB-Kundencenter unter der Rufnummer +49 5931 599 699 oder per Mail.

Emsland Nord

 

 

Restabfall-Zusatzsäcke Bemerkung
Landkreis Emsland, Außenstelle, Große Straße 32, 26871 Papenburg ja  
 
Stadt Papenburg, Hauptkanal 68/69 rechts, 26871 Papenburg ja*  
 
Samtgemeinde Dörpen    
Edeka Schneider, Hauptstraße 16, 26892 Dörpen ja  
Combi Dörpen, Hauptstraße 41, 26892 Dörpen ja  
 
Samtgemeinde Nordhümmling, Poststraße 13, 26897 Esterwegen ja*  
 
Gemeinde Surwold, Hauptstraße 75, 26903 Surwold ja*  
 
Gemeinde Rhede, Gerhardyweg 1, 26899 Rhede ja*  
 
Samtgemeinde Lathen    
Fa Schlichter Baumarkt, Bahnhofstraße 14-18, 49762 Lathen ja  
 
Samtgemeinde Werlte    

Emsland Mitte

 

 

Restabfall-Zusatzsäcke Bemerkung
Stadt Meppen    
Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen ja  
AWB Landkreis Emsland, Herzoge-Arenberg-Straße 12, 49716 Meppen    
Happy Shop; Hasebrinkstr. 15; Meppen ja vorübergehend geschlossen
 
Samtgemeinde Herzlake, Neuer Markt 4, 49770 Herzlake ja*  
 
Gemeinde Geeste, Am Rathaus 3, 49744 Geeste ja*  
 
Gemeinde Twist, Flensbergstraße 1, 49767 Twist ja  

Emsland Süd

Landkreis Emsland, Außenstelle, Am Wall-Süd 21, 49808 Lingen ja  
 
Stadt Lingen Neue Straße 5, 49808 Lingen ja  
 
Samtgemeinde Lengerich; Mittelstraße 15, 49838 Lengerich    
 
Samtgemeinde Freren ja*  
Fa. Siepenkort, Baumarkt, Bahnhofstraße 17a, 49832 Freren ja  
 
Gemeinde Emsbüren, Magistratstraße 5, 48488 Emsbüren ja*  
 
Gemeinde Salzbergen, Franz-Schratz-Straße 10, 48499 Salzbergen ja*  
Höltkämper (Edeka), Feldstraße 4, 48499 Salzbergen ja  
     
 
Samtgemeinde Spelle, Hauptstraße 43, 48480 Spelle ja*  
     

Anhaltende Überfüllung vermeiden!

Abfallbehälter müssen in ausreichender Größe vorhanden sein. Ein Mindestvolumen von 20 Litern pro Person bei 14-tägiger Abfuhr ist einzuhalten. Dies bedeutet für einen 4-Personen Haushalt, dass mindestens ein 80 Liter Behälter für den Restmüll zur Verfügung stehen muss.

Wie Sie Gebühren sparen können:

Restmüll- und Biotonne kombinieren

Bitte bedenken Sie, dass eine Kombination aus Biotonne und Restmülltonne häufig günstiger ist, als ein großer Restmüllbehälter. Vielleicht können Sie unter Berücksichtigung des Mindestbehältervolumens Ihre Behältergröße noch reduzieren. Die Biotonne können Sie im übrigen in ihrer Größe frei wählen.

Gebührenermäßigung für Familien

Leben in Ihrer Familie Kinder die unter 3 Jahre alt sind ? Wenn ja, können Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellen. Immerhin sparen Sie bei der Restabfallgebühr dann 36,00€ pro Kind pro Jahr!

Anträge finden Sie auf unserer Hompage im Formularcenter oder rufen Sie uns im Kunden-Center unter 05931 599699 an. Gerne senden wir Ihnen ein Antragsformular zu.

 

Weitere Infos finden Sie hier: Gebührenermäßigung für Familien und Pflegebedürftige

Gebührenermäßigung für pflegebedürftige Menschen

Bei Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen kann eine Ermäßigung in Höhe von monatlich 6,00 Euro (72,- Euro / Jahr) gewährt werden. Wird die Gebührenermäßigung wegen Pflegebedürftigkeit beantragt, ist dem Antrag eine Bescheinigung des Hausarztes beizufügen, aus der hervorgeht, dass aufgrund einer Erkrankung Pflegebedürftigkeit vermehrt Abfälle im Haushalt anfallen.

Den Antrag  bei uns im Formularcenter oder im Kunden-Center unter 05931 599699 erhältlich.

Weitere Infos finden Sie hier: Gebührenermäßigung für Familien und Pflegebedürftige

Tonnengemeinschaft unter Nachbarn bilden

Kommt bei Ihnen eine gemeinsame Nutzung der Restmülltonne mit Ihrem direkten Nachbarn in Frage (die Grundstücke müssen dabei direkt aneinandergrenzen)? Soweit Sie das Mindestvolumen einhalten, kann durch einen gemeinsamen Restmüllbehälter übers Jahr gerechnet viel Geld gespart werden.

Eigenkompostierung im Garten

Grundsätzlich ist die Nutzung einer Biotonne im Landkreis Emsland verpflichtend. Es gilt der Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne. Sie können davon befreit werden unter der Voraussetzung, dass Sie alle organischen Abfälle -auch Lebensmittelreste- vollständig auf dem betreffenden Grundstück kompostieren und den entstehenden Kompost dort verwerten.

Entsprechend einer Empfehlung des Umweltbundesamtes ist dazu eine unversiegelte Gartenfläche (z.B. Beete und gärtnerische Anlagen) von mindestens 50 Quadratmeter pro Bewohner erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass die Eigenkompostierung bei vielen Abfällen aus der Küche (z.B. gekochte Essensreste, Knochen, Nussschalen, Schalen von Zitrusfrüchten) schnell an ihre Grenzen stößt. Da diese Abfälle nicht in die Restmülltonne gegeben werden dürfen, ist es oft sinnvoll, neben der Eigenkompostierung zusätzlich eine Biotonne zu nutzen.

Reduzierung des Mindestvolumen

Reduzierung des Mindestvolumens ist ab 2022 auf Antrag möglich!

• 1 Personen-Haushalte: Mindestvolumen 20 Liter, Gebührenreduzierung per Antragsformular möglich (www.awb-emsland.de; Formulare)

• 5 Personen-Haushalte: Mindestvolumen 100 Liter, Reduzierung auf 80-Liter-Tonne auf Antrag (formlos) möglich. Anzahl der Mindestleerungen erhöht sich auf 16.

• 7 Personen-Haushalte: Mindestvolumen 140 Liter, Reduzierung auf 120-Liter-Tonne auf Antrag (formlos) möglich. Anzahl der Mindestleerungen erhöht sich auf 15

Sämtliche Anträge finden Sie im Formularcenter. Gerne sind wir Ihnen telefonisch behilflich: AWB-Kundencenter +49 5931 599 699. 

Bitte senden oder faxen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular an uns zurück. 

Abfallgebühren ab dem 01.01.2022

Entleerungen 40 Liter 60 Liter 80 Liter 120 Liter 240 Liter Jahresgebühr*
Restmülltonne - - - - -
Biotonne - - - - -
* Gesamtsumme bei Anzahl der ausgewählten Leerungen. Eine 14-tägliche Leerung entspricht 26 Leerungen.
** die Biotonne wird weiterhin 14-täglich zu gleichbleibenden Gebühren geleert

Wir sind für Sie da!

Haben Sie Fragen zum Abfallgebührenbescheid, möchten eine Sperrmüllabfuhr anmelden, sich nach Öffnungszeiten erkundigen oder Abfallbehälter bestellen? Die Kolleginnen und Kollegen des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, die Abfälle aus Ihren Privathaushalten sachgerecht zu entsorgen und/oder zu verwerten:

Montag bis Donnerstag von 8.30 - 12.30 Uhr und 14.30 -16.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 -12.30 Uhr

+49 5931 599 699