Eichenprozessionsspinner (EPS)–Abfälle

Zur akuten Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) wird im Regelfall das Absaugen von deren Nestern mit zugelassenen Industriestaubsaugern angewendet. Mit diesem Verfahren wird weitestgehend eine Ausbreitung der Brennhaare in die Umgebung vermieden. 

Diese Arbeiten sollten nur durch entsprechende Fachfirmen ( z.B. für Schädlingsbekämpfung ) unter Beachtung der erforderlichen Schutzmaßnahmen ausgeführt werden.

Die Raupen und Gespinste des EPS dürfen nicht im Rahmen der öffentlichen Abfuhr über die Restabfall- oder Bioabfalltonne entsorgt werden. 

Eine Anlieferung an den Zentraldeponien ist ausschließlich unter Einhaltung der im Merkblatt angegebenen Anlieferbedingungen möglich.

Merkblatt zur Anlieferung von Eichenprozessionsspinner (EPS)–Abfällen bei den Zentraldeponien im Landkreis Emsland.