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Neuregelung der Gebührenermäßigung

Neuregelung der Gebührenermäßigung ab 2022

Die Gebührenermäßigung wird auf Antrag gewährt; beginnend ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Antragseingang.

  • Bei Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen kann eine Ermäßigung in Höhe von monatlich 6,00 Euro (72,- Euro / Jahr) gewährt werden.
  • Wird die Gebührenermäßigung wegen Pflegebedürftigkeit beantragt, ist dem Antrag eine Bescheinigung des Hausarztes beizufügen, aus der hervorgeht, dass aufgrund einer Erkrankung Pflegebedürftigkeit vermehrt Abfälle im Haushalt anfallen.

Für Familien mit Kleinkindern kann für jedes Kind für die Dauer von drei Jahren, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes, eine Ermäßigung in Höhe von monatlich 3,- Euro (36,- Euro / Jahr) gewährt werden.

  • Dem Antrag ist pro Kind die Kopie der Geburtsurkunde beizufügen.

Soweit beide Voraussetzungen (Ermäßigung für Kleinkinder und Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen) vorliegen, kann die Gebührenermäßigung auch nebeneinander gewährt werden. In diesem Fall wird die Gebühr um monatlich 9,00 € ermäßigt.

Jegliche Gebührenermäßigungen (Pflege und/oder Kind) werden nur " für Familien in privater Wohnnutzung" gewährt.

Bitte beachten Sie:
Bei unvollständigen Angaben oder fehlendem Nachweis kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Die Gebührenermäßigung kann nur gewährt werden, wenn das Mindestvolumen der Restmülltonne
von 20 Litern pro Haushaltsmitglied eingehalten wird.
Die Angaben im Antrag werden im Melderegister bzw. mit den Meldedaten der jeweiligen Einwohnermeldeämter abgeglichen.
Der aktualisierte Abfallgebührenbescheid wird dem Objekteigentümer bzw. Zustellbevollmächtigten übersandt.

Den Antrag für finden Sie hier: Antrag auf Gebührenermäßigung

Senden Sie den Antrag per E-mail an: kindundpflege@awb-emsland.de
Die Gebührenermäßigung wird auf Antrag gewährt; beginnend ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Antragseingang.

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