Aktuelles

Haus verkauft, gekauft oder geerbt?

Das ist zu tun:

Füllen Sie bitte umgehend das Formular „Mitteilung über den Eigentümerwechsel“ vollständig aus.

Falls Unterschriften nicht mehr geleistet werden können (z.B. verstorben oder ins Ausland verzogen), ist es unbedingt erforderlich eine Kopie der Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichtes zum Grundbuchauszug(alle Seiten) beizufügen.

Erst nach vollständigem Eingang kann die Umsetzung auf den neuen Eigentümer erfolgen. Bitte unbedingt auch das Datum des Eigentumsüberganges eintragen.

Der AWB Landkreis Emsland kann keine eigene Prüfung oder automatische Umsetzung vornehmen!

Hinweis auf die Rechtslage: Lt. Bürgerlichem Gesetzbuch geht das Eigentum an Grundstücken erst mit Eintragung im Grundbuch auf den neuen Eigentümer über.  Bei längerem Leerstand (z.B. Sanierung oder Renovierung) des Hauses können alle Abfallbehälter abgeholt werden, damit die Kosten nicht mehr anfallen. Lassen Sie sich gerne auch telefonisch beraten im Kundencenter des AWB Landkreis Emsland unter der Nummer: 05931 599 699.

 

Und dann?

Nach Prüfung der Unterlagen wird das Objekt umgeschrieben. Der Alteigentümer bekommt einen Abschlussbescheid zugesendet und der neue Eigentümer bekommt einen Gebührenbescheid zugesendet, aus dem er alle wichtigen Informationen entnehmen kann. Sollte zusätzlich noch ein Tonnentausch erforderlich werden, wird Ihnen telefonisch der Tauschtermin mitgeteilt.

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