Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Elektro-Altgeräte verwerten!

Elektro- und Elektronikgeräte sind heute als Begleiter des täglichen Lebens nicht mehr wegzudenken. Doch ihre Lebensdauer ist begrenzt und entsprechend groß ist die Menge der ausrangierten Altgeräte verschiedenster Kategorien.

Das ElektroG vom 20.10.2015 ( Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ) schreibt vor, dass Elektro-Altgeräte getrennt zu erfassen und einer Verwertung zuzuführen sind. Das heißt, dass Elektro-Altgeräte nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. 

Ziel des ElektroG ist der Schutz von Umwelt und Gesundheit. Zusätzlich soll es helfen, natürliche Ressourcen zu schonen. Grundlegende Voraussetzung dafür ist es, Abfälle zu vermeiden und möglichst effizient zu verwerten. 

Die Sammlung der Elektro-Altgeräte aus Privathaushalten findet durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also die Kommunen, statt. Die Abgabe an den hierfür eingerichteten Sammelstellen ist kostenfrei. Für die ordnungsgemäße Verwertung der Altgeräte sind die Hersteller verantwortlich.

Änderungen des ElektroG ab dem 15.08.2018

Noch in 2018 kommt es im Rahmen des ElektroG zu weitreichenden Veränderungen, die insbesondere die Hersteller solcher Geräte betreffen. 

Ab 15.08.2018 gilt der offene Anwendungsbereich („Open Scope“) . Dann fallen alle elektrischen und elektronischen Geräte in den gesetzlichen Anwendungsbereich, wenn sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. So könne z.B. auch Möbel und Bekleidung mit elektronischen Funktionen registrierungspflichtig werden.

Gleichzeitig werden die bisher 10 Kategorien in Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie durch 6 neue Kategorien ersetzt, für deren Abgrenzung es maßgeblich auf die Gerätegröße ankommt. Weiterhin haben die Herstellergremien eine Unterteilung in 17 neue Gerätearten vorgenommen.

Damit können weitere Elektro-Altgeräte für die Hersteller bei der Stiftung elektro-altgeräte-register ( Stiftung ear ) registrierungspflichtig sein. Die Stiftung ear hat auf ihrer Webseite unter www.stiftung-ear.de zahlreiche Informationen zum neuen ElektroG zur Verfügung gestellt.

Neue Gruppen zum 01.12.2018

Zum 01.12.2018 wird sich die Bezeichnung und Nummerierung der Sammelgruppen ändern. Die Elektro- Altgeräte werden dann an den Sammelstellen des AWB nach folgenden 6 Gruppen unterteilt erfasst und abgeholt.

  • Wärmeüberträger ( u.a. Kühlschränke, Gefriergeräte, Klimageräte, Ölradiatoren)
  • Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten (u a. Fernsehgeräte, Notebooks, Tablets)
  • Lampen (u.a. Leuchtstoffröhren,Energiesparlampen, LED-Lampen)
  • Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt ( u.a. große Haushaltsgeräte, große Geräte der Unterhaltunseletronik, große Leuchten, große Werkzeuge, große Sport- und Freizeitgeräte, Nachtspeicheröfen)
  • Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt ( ua. kleine Haushaltsgeräte, kleine Geräte der Unterhaltungselektronik, kleine Leuchten, Kleine Werkzeuge, kleine Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte
  • Photovoltaikmodule

Ab dem 01.12.2018 werden batteriebetriebene Altgeräte in den Gruppen 2,4 und 5 getrennt in Sondertransporteinheiten für batteriebetriebene Altgeräte abgeholt. 

Abgabemöglichkeiten im Landkreis Emsland

Wir bieten Ihnen drei Möglichkeiten, Ihre Elektro-Altgeräte zu entsorgen 

Sammelstellen auf den Zentraldeponien
Bei den vier Zentraldeponien werden alle Elektro-Altgeräte aus privaten Haushalten zu den bekannten Öffnungszeiten sortiert nach den jeweiligen Sammelgruppen kostenfrei angenommen

Abholservice für sperrige Elektro-Altgeräte
Großgeräte wie z.B. Waschmaschinen, Herde und Kühlschränke können über die Sperrmüllabfuhr zur Abholung angemeldet werden. Elektrokleingeräte werden im Zusammenhang mit einer Sperrmüllabholung auch mitgenommen. Bitte achten Sie darauf, dass die Elektro-Altgeräte getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitgestellt werden, da die Sammlung mit einem separatem Fahrzeug erfolgt.

Abgabemöglichkeiten auf den Wertstoffhöfen
Bei den 48 Wertstoffhöfen im Kreisgebiet können Elektrokleingeräte aus privaten Haushalten wie z.B. Handys, Rasierapparate, Taschenrechner kostenfrei abgegeben werden. 

Abgabe an den Handel
Händler und Verteiber mit einer Verkaufs- oder Lagerfläche von mindestens 400 m² müssen bestimmte Elektro-Altgeräte zurücknehmen.