Transparente Abfallgebühren – für eine saubere Gemeinschaft

Abfallgebührenbescheid

Seit 2012 ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) kreisweit zentral für die Zustellung der Abfallgebührenbescheide und den Abfallgebühren-Einzug zuständig.

Aufgrund der Anpassung der Entsorgungsgebühren zum 01.01.2026 erfolgt bis Mitte Februar der Bescheidversand an alle Objekteigentümer.

Über unser online-Kundenportal können Sie Ihre aktuellen Abfallgebührenbescheide einsehen. Die Zugangsdaten entnehmen Sie bitte dem Gebührenbescheid.

Abfallgebührenbescheide

Erst kürzlich eingetretene gebührenrelevante Änderungen (beispielsweise Anträge auf Behältertausch, Antrag auf Gebührenermäßigung oder Eigentümerwechsel) sind ggf. im Gebührenbescheid noch nicht berücksichtigt.
Sollten Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Behältertausch gestellt haben, der im Gebührenbescheid noch nicht berücksichtigt wurde, erhalten Sie automatisch einen Änderungsbescheid, nachdem der Antrag bearbeitet bzw. der Behälter getauscht wurde.

Zahlungseingänge und Änderungen der Bankdaten wurden bis zum 12.01.2026 berücksichtigt.

Die Abfallgebührenbescheide werden aufgrund der Leerungsabhängigen Zahlung ab 2022 jährlich verschickt. Ein Abfallgebührenbescheid wird versandt, wenn es sich um den Neuanschluss eines Haushalts an die öffentliche Abfallentsorgung handelt. Sofern eine gebührenrelevante Änderung eingetreten ist, z. B. bei Anpassung der Abfallgebühren, nach Änderung der Behältergröße, Behälterart oder Anzahl, wird ein Änderungsbescheid versandt.

Hier finden Sie unseren Gebührenrechner für Abfallbehälter: Abfallgebühren-Rechner 

Informationsblatt Gebührenbescheid hier herunterladen.

Oft gestellte Fragen zum Gebührenbescheid finden Sie hier: FAQ Gebührenbescheid

Zahlungstermine und Fälligkeiten

Zahlungstermine und Fälligkeiten

Die Abfallgebühren werden in der Regel quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Um keinen Zahlungstermin zu verpassen, empfehlen wir die Nutzung des SEPA-Bankeinzugsverfahrens (SEPA-Lastschrift). Die fälligen Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen vom angegebenen Konto eingezogen und es entstehen keine weiteren Kosten. Sofern Sie nicht am SEPA-Bankeinzugsverfahren teilnehmen, bitten wir Sie, die Abfallgebühren fristgerecht zum jeweiligen Fälligkeitstermin auf eines der Konten des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland zu überweisen. Die Bankverbindung entnehmen Sie bitte dem Abfallgebührenbescheid und geben als Verwendungszweck Ihr Kassenzeichen an.

Hier können Sie sich über das einzuhaltende Mindestvolumen (vorgeschriebene Größe der Restmülltonne) informieren. Informationen über die Gewährung einer Gebührenermäßigung finden Sie hier

Sämtliche Formulare und Anträge erhalten Sie zum Herunterladen und Ausdrucken im Formularcenter. Der Antrag auf Auslieferung, Änderung oder Rücknahme eines Abfallbehälters sowie der Antrag zum Tausch defekter Tonnen kann am PC direkt ausgefüllt werden.

Bankverbindungen Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland

Sparkasse Emsland 
BIC: NOLADE21EMS 
IBAN: DE90 2665 0001 1091 0055 93 

Emsländische Volksbank eG
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE89 2666 0060 0055 8176 00

Oldenburgische Landesbank
BIC: OLBODEH2
IBAN: DE43 2802 0050 6844 8000 00

Postbank
BIC: PBNKDEFF
IBAN: DE31 2501 0030 0185 7103 07

Soweit beide Voraussetzungen (Ermäßigung für Kleinkinder und Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen) vorliegen, kann die Gebührenermäßigung auch nebeneinander gewährt werden. In diesem Fall wird die Gebühr um monatlich 9,00€ ermäßigt.

Im Jahr 2026 wird die Anzahl der Restmüll-Leerungen des Jahres 2025 als Berechnungsgrundlage für den Quartalsabschlag im Jahr 2026 angesetzt. Seit 2022 erhalten Sie einen Abfallgebührenbescheid mit Vorauszahlung für das laufende Jahr und im darauffolgenden Jahr jeweils einen Bescheid mit einer Abrechnung mit der Anzahl der Restmüll-Leerungen des Vorjahres.

Je höher die Anzahl der Restmüll-Leerungen, desto höher fallen Ihre Abfallgebühren aus. Eine Erstattung von zu viel gezahlten Vorauszahlungen erfolgt – sofern Sie ein Sepa-Lastschriftmandat erteilt haben –umgehend nach der Abrechnung.

Die Abfallgebühren werden in der Regel quartalsweise zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres fällig. Um keinen Zahlungstermin zu verpassen, empfehlen wir die Nutzung des SEPA-Bankeinzugsverfahrens (SEPA-Lastschrift). Die fälligen Beträge werden automatisch zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen vom angegebenen Konto eingezogen und es entstehen keine weiteren Kosten.

Sie können Ihre Kontodaten direkt in Ihrem Online Kundenkonto hinterlegen. Die Zugangsdaten für die Erstanmeldung finden Sie auf Ihrem Bescheid. Alternativ können Sie im Formularcenter das Formular „SEPA Lastschriftmandat Abfallgebühren“ herunterladen, ausfüllen und an info@awb-emsland.de senden.

Für die Erstanmeldung verwenden Sie bitte die Zugangsdaten, die Sie dem Abfallgebührenbescheid entnehmen können. Wenn Sie sich bereits im Online-Kundenportal angemeldet haben, verwenden Sie die bekannten Zugangsdaten

  • Gebührenbescheide der letzten 5 Jahre aufrufen
  • SEPA-Laststschriftmandat erteilen/ändern
  • Kundenkonto einsehen
  • Adressen ändern
  • Leerungsdaten Ihrer Rest-, Papier-und Biobehälter einsehen
  • Wählen Sie den Versandweg für Ihren Gebührenbescheid aus (Briefost oder zum Herunterladen)
  • Ja, dies ist seit 2024 möglich. Einfach im Online-Kundenportal bei “Mitteilungsweg Abfallgebührenbescheid” den Mitteilungsweg auf “Abruf Kundenportal” ändern.

    Sie erhalten eine Benachrichtigungs-E-Mail, wenn ein neuer Bescheid im Online-Kundenportal hinterlegt wurde, diesen können Sie dann Herunterladen.

  • Jede gebührenrelevante Änderung (beispielsweise Anträge auf Behältertausch, Antrag auf Gebührenermäßigung oder Eigentümerwechsel) die kurz vor Erstellung des Gebührenbescheids eingetreten ist, kann ggf. noch nicht berücksichtigt sein.

    Sollten Sie einen Antrag auf Gebührenermäßigung oder Behältertausch gestellt haben, der im Gebührenbescheid noch nicht berücksichtigt wurde, erhalten Sie automatisch einen Änderungsbescheid, nachdem der Antrag bearbeitet bzw. der Behälter getauscht wurde.

    Zahlungseingänge und Änderungen der Bankdaten wurden bis zum 12.01.2026 berücksichtigt.

Haben Sie Fragen zum Abfallgebührenbescheid?

Unser Kunden-Center Team freut sich auf Ihren Anruf.  Sie erreichen uns unter: 05931 599699. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Montag bis Donnerstag
8.30 Uhr - 12.30 Uhr 
und 14.30 Uhr - 16.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr - 12.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kontakt

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