Mindestvolumen

Abfallbehälter müssen in ausreichender Größe vorhanden sein.

Jeder Grundstückseigentümer hat Abfallbehälter in einer Größe, die für die zu erwartende Menge an Abfällen ausreichend ist, zu benutzen.

Fallen erhöhte Abfallmengen über einen längeren Zeitraum an, ist es sinnvoll, auf einen größeren oder mehrere Abfallbehälter umzustellen. Für Restmüll gilt: Auf ein Mindestvolumen kann nicht ganz verzichtet werden, weil auch bei noch so umweltbewusstem Verhalten Restmüll anfällt, dessen Entsorgung sichergestellt werden muss. Außerdem will der Landkreis damit der Gefahr vorbeugen, dass Abfälle über "dunkle Kanäle" entsorgt werden, deren Beseitigung wiederum dem Gebührenzahler teuer zu stehen kommt.

Die Behältergröße der Biotonne ist frei wählbar.