Wimpelketten hoch genug anbringen

Straßenschmuck zu den Schützenfesten darf Müllfahrzeuge nicht behindern

Meppen. Mit Beginn der Schützenfestsaison werden in vielen Ortschaften und Siedlungen im Landkreis Emsland wieder Straßen festlich geschmückt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland begrüßt dieses Engagement, weist jedoch auf wichtige Sicherheitsaspekte hin.

Damit Müllfahrzeuge sowie andere große Fahrzeuge die Straßen ungehindert passieren können, ist beim Anbringen von Wimpelketten und anderem Straßenschmuck auf eine ausreichende Durchfahrtshöhe zu achten. Diese muss mindestens 4,00 Meter betragen; aufgrund möglichen Durchhängens, etwa bei Wind, wird eine Höhe von rund 5,00 Metern empfohlen – auch in kleineren Straßen und Kleinsiedlungen.

Besondere Vorsicht gilt bei der Verwendung von Stahlseilen, da diese kaum nachgeben und bei zu geringer Höhe erhebliche Schäden an Fahrzeugen sowie an Befestigungspunkten verursachen können.

Zu niedrig angebrachte Dekorationen stellen ein erhebliches Risiko dar, da Müllfahrzeuge die Straßen auch bei zu geringer Durchfahrtshöhe in der Regel vollständig durchfahren, da ein Wenden meist nicht möglich ist. Bei unzureichender Höhe kann es daher unmittelbar zu Beschädigungen kommen.

Für Schäden durch nicht ausreichend hoch angebrachte Wimpelketten oder sonstige Dekorationen übernehmen weder der Abfallwirtschaftsbetrieb noch die beauftragten Entsorgungsunternehmen eine Haftung; verantwortlich sind die jeweiligen Anwohnerinnen und Anwohner beziehungsweise Verursacher.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland bittet um Beachtung, damit Feierlichkeiten und Abfallentsorgung reibungslos durchgeführt werden können.

Fotos: Prezero

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