Altöl fällt zum Beispiel beim Ölwechsel an Rasenmähern, Motorrädern, Autos oder anderen Maschinen an.
Dazu zählen nicht chlorierte Maschinenöle wie Motoröl, Getriebeöl oder Hydrauliköl.
Altöl ist stark umweltgefährdend: Schon kleinste Mengen können große Mengen Wasser verunreinigen.
Gelangen Öle in den Boden oder in die Kanalisation, schädigen sie Gewässer, Pflanzen und Tiere erheblich.
So können Sie Altöl entsorgen:
- Kostenlose Rücknahme über den Fachhandel – Händler, die Öl verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, die entsprechende Menge Altöl kostenlos zurückzunehmen.
Tipp: Bewahren Sie den Kassenbeleg auf, er dient als Nachweis für die Rückgabe. - Sonderabfallzwischenlager – Größere Mengen Altöl können gebührenpflichtig über das Sonderabfallzwischenlager entsorgt werden.
- Zentraldeponien – Kleinmengen bis unter 20 Liter bzw. 20 kg können in dicht verschlossenen Gebinden gebührenpflichtig an den Zentraldeponien abgegeben werden.
Nicht erlaubt:
- Keine Annahme am Schadstoffmobil – Für Altöl besteht ein gesetzliches Rücknahmesystem über den Handel.
Wichtig: Bitte mischen Sie Altöl nicht mit anderen Stoffen wie Benzin, Lösungsmitteln oder Bremsflüssigkeit, da eine Verwertung sonst nicht mehr möglich ist.