Zu dieser Abfallart zählen kleine Gasbehälter und Gaskartuschen mit einer Füllmenge unter 750 ml, zum Beispiel Campinggas-Kartuschen, Kartuschen für Kocher oder Gasbehälter von Wassersprudlern.
Auch wenn sie klein sind, stehen diese Behälter unter Druck und enthalten häufig noch Gasreste.
Werden sie falsch entsorgt, besteht Explosions- und Brandgefahr – insbesondere bei der weiteren Abfallbehandlung.
So können Sie diese Gasbehälter entsorgen:
- Sonderabfallzwischenlager – Gaskartuschen oder Druckbehälter mit einer Füllmenge unter 750 ml, die nicht nachweislich restentleert sind, können dort abgegeben werden.
- Schadstoffmobil – Auch hier werden diese Behälter angenommen.
- Rückgabe über den Händler – Alternativ können die Gasbehälter bei den Verkaufsstellen oder im Fachhandel zurückgegeben werden.
Wichtig:
- Nicht restentleerte Gasbehälter dürfen nicht in den Haus- oder Wertstoffmüll gegeben werden.