Behältergebühren

Abfallgebühren ab 01.01.2025

Entleerungen 40 Liter 60 Liter 80 Liter 120 Liter 240 Liter Jahresgebühr*
Restmülltonne - - - - -
Biotonne - - - - -
* Gesamtsumme bei Anzahl der ausgewählten Leerungen.
** Die Biotonne wird 14-täglich zu gleichbleibenden Gebühren geleert
Auf Antrag ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduzierung der Abfallbehältergrößen und –gebühren möglich. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Gebührenermäßigung

Der AWB Landkreis Emsland  gewährt  unter geltenden  Voraussetzungen eine  Gebührenermäßigung  für Familien und pflegebedürftige Menschen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Gebührenermäßigung für pflegebedürftige und Familien

Abfallgebühren reduzieren

Sparen Sie, indem Sie Tonnengemeinschaften mit dem Grundstücksnachbarn bilden oder - anstelle einer großen Restmülltonne -  Restmüll- und Biotonne kombinieren, denn eine Kombination ist häufig günstiger.

Gebührenberechnung für Restmüll nach
dem Verursacherprinzip

In die graue Restmülltonne gehören bekanntlich ausschließlich nicht verwertbare Restabfälle, zum Beispiel Hygieneabfälle, Staubsaugerbeutel oder Zigarettenkippen usw. Durch konsequente Abfalltrennung und -sortierung bleibt nur noch wenig übrig, was über die Restmülltonne entsorgt werden muss. Doch in vielen grauen Tonnen befinden sich noch immer über 60 Prozent Wertstoffe, wie z. B. Bioabfälle, Verpackungsabfälle, Glas und Papier. Das neue Abrechnungssystem soll zur Abfallvermeidung und Ressourcenschonung motivieren. Damit orientieren sich die neuen Abfallgebühren wesentlich stärker als bisher am Prinzip derVerursachergerechtigkeit.

Warum wird das Berechnungssystem für die
Restmülltonne geändert?

Die Gebührenerhöhungen sind aufgrund steigender Betriebskosten leider unvermeidbar. Gleichzeitig soll durch die leerungsabhängige Gebührenberechnung ein Anreiz zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung gegeben werden – denn wer seine Restmülltonne seltener zur Abfuhr bereitstellt, kann die Abfallgebühren ggf. stabil halten. Bereits durch ein bewusstes, abfallarmes Einkaufsverhalten kann in jedem Haushalt ein wesentlicher Beitrag zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz geleistet werden. Eine konsequente Abfalltrennung durch die Nutzung von Biotonne oder sachgerechter Eigenkompostierung, Wertstofftonne, Papiertonne und Altglascontainer dient dazu, wertvolle Ressourcen zu schonen. Daraus ergibt sich, dass Restmülltonnen weniger oft gefüllt sind und seltener geleert werden müssen. Abfallarmes Konsumverhalten und Abfalltrennung zahlen sich damit aus.

Wie oft wird die Restmülltonne geleert?

Eine Antragstellung auf Reduzierung der Leerungen ist nicht erforderlich. Das Sammelfahrzeug kommt weiterhin alle 2 Wochen an den im Abfuhrkalender gekennzeichneten Terminen bei Ihnen vorbei, aber Sie haben nun die Wahl: Wenn Sie die Restmülltonne nicht mehr an jedem der 14-täglichen Leerungstermine bereitstellen, fallen weniger Gebühren an.

Bei Bedarf besteht jedoch ganz individuell die Möglichkeit, bis zu 26 Restmüll-Leerungen pro Jahr in Anspruch zu nehmen (14-tägliche Leerung). Für die 11. Restmüll-Leerung und jede weitere fallen pro Leerung zusätzliche Gebühren an.

Für Familien mit Kindern unter 3 Jahre und pflegebedürftige Personen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Gebührenermäßigung. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier: Gebührenermäßigung
Die Abfallgebühren für die Biotonne bleiben unverändert. Es gilt die Volumengebühr, also eine Gebühr, die abhängig von der Größe (in Litern) der Biotonne berechnet wird. Darin ist die 14-tägliche Leerung gemäß Abfuhrkalender enthalten. Die Papiertonne und die neue Wertstofftonne werden 4-wöchentlich geleert und sind gebührenfrei.

Wie werden die Restmüll-Leerungen ermittelt und berechnet?

Über den Chip in der Restmülltonne wird jede Leerung erfasst und der dazugehörenden Adresse zugeordnet. Jeder Haushalt beeinflusst durch die Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen zukünftig selbst die Höhe der Abfallgebühren.

Die Abfallgebühren für die Restmüllbehälter setzen sich aus Grundgebühr und Leistungsgebühr zusammen.

Unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme werden mindestens 10 Leerungen berechnet (=Mindestentleerungen). Je nach Bedarf können weitere Leerungen
pro Jahr individuell in Anspruch genommen werden (26 Leerungen = 14-tägliche Leerung).

Bei mehr als 10 Mindestleerungen fallen zusätzliche Gebühren an: Für jede weitere Leerung wird zusätzlich eine Leistungsgebühr berechnet (siehe Beispielrechnung).

 

Beispielrechnung für einen 3 Personenhaushalt mit 60 l Restmülltonne und 40 l Biotonne:
Grundgebühr 49,32 €
+ Leistungsgebühr 53,10 €
(10 x 5,31 € entsprechend 10 Leerungen/Jahr)
+ Volumengebühr (für die 40 l Biotonne) 20,88 €

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Gesamt/Jahr 123,30 €
Zusätzlich + 5,31€ für die 11. und jede weitere Restmüll-Leerung/Jahr

Abfallgebühren Biotonne

Abfallgebühren für die Biotonne werden zusätzlich berechnet:

  • 40 l Biotonne 20,88 €
  • 60 l Biotonne 31,32 €
  • 80 l Biotonne 41,76 €
  • 120 l Biotonne 62,64 €
  • 240 l Biotonne 125,28 €

Die Volumengebühr und die Größe sind frei wählbar.

Die Leerung erfolgt weiterhin 14-täglich.
 

Jährliche Endabrechnung

Ähnlich dem Ihnen bekannten Abrechnungsprinzip der Gas- und Stromversorger wird auch die Höhe der Abfallgebühren errechnet: Per Abschlagszahlung und Spitzabrechnung. Im Jahr 2025 wird die Anzahl der Restmüll-Leerungen des Jahres 2024 als Berechnungsgrundlage für den Quartalsabschlag im Jahr 2025 angesetzt. Der Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2025 wird allen Objekteigentümern bis Mitte Februar zugestellt. Sie jährlich einen Abfallgebührenbescheid mit der Endabrechnung für das zurückliegende Jahr. Darin ist auch die Anzahl der Restmüll-Leerungen des Vorjahres aufgeführt. Je höher die Anzahl der Restmüll-Leerungen, desto höher fallen Ihre Abfallgebühren aus.

Tipp: Alle registrierten Restmüll-Leerungen können Sie über das online-Kundenportal einsehen. Alternativ markieren Sie sich die in Anspruch genommenen Leerungstermine, zum Beispiel im Abfuhrkalender. Für eine möglichst schnelle und bequeme Erstattung der eingesparten Abfallgebühren hinterlegen Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse und ein SEPA-Lastschriftmandat im Kundenportal.

Restabfälle bitte nicht in die Tonne pressen!

Jede Leerung wird registriert und fließt in die Gebührenabrechnung mit ein – auch, wenn der Behälter beim Kippprozess nicht vollständig entleert werden kann. Ein Anspruch auf kostenlose Nachleerung kann in diesen Fällen nicht gewährt werden. Bitte stellen Sie Ihren Restmüllbehälter daher immer mit der Deckelöffnung zur Straße, mit geschlossenem Behälterdeckel und schüttfähigem Inhalt zur Leerung bereit.

Wir sind für Sie da!

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das AWB-Kundencenter.

Sie erreichen uns unter 05931 599 699 oder per Kontaktformular.