Formular-FAQ

Fragen und Antworten

Um Ihnen einen optimalen Service bieten zu können, füllen Sie die Dokumente bitte immer vollständig aus!

Kauf: Das Formular Eigentümerwechsel muss vom Alteigentümer (Verkäufer) und vom Neueigentümer (Käufer) ausgefüllt und unterzeichnet werden. Kann die Unterschrift eines Beteiligten nicht beigebracht werden, fügen Sie bitte eine Kopie der aktuellen Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichtes (Grundbuchauszug) mit Datum des Eigentumsüberganges bei. Eine Auflassungsvormerkung oder der Kaufvertrag in Kopie sind nicht ausreichend. Der AWB Landkreis Emsland wird nicht von den Stadt- und Gemeindeverwaltungen über den Eigentümerwechsel informiert.

Erbfall: Das Formular Eigentümerwechsel muss vom Erben ausgefüllt und unterzeichnet werden. Bitte fügen Sie eine Kopie der aktuellen Eintragungsbekanntmachung des Amtsgerichtes (Grundbuchauszug) mit Datum des Eigentumsüberganges bei. Eine Auflassungsvormerkung ist nicht ausreichend.

Bitte beachten Sie: Die Abfallbehälter sind Eigentum des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Emsland und müssen auf dem Grundstück verbleiben. Die Behälter dürfen daher, z. B. bei einem Umzug, nicht mitgenommen werden.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Sie können das Dokument direkt online ausfüllen und durch den "Absenden"-Button, der sich am unteren Blattrand befindet, mit Ihrem Mailkonto versenden. Bitte beachten Sie: Der Antrag kann ausschließlich durch den/die Eigentümer/in des Objektes gestellt werden. Als Mieter/in wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder die bevollmächtigte Hausverwaltung. 

Hol- und Bringservice für Abfallbehälter: Unsere Mitarbeiter stellen den Abfallbehälter am Liefertermin auf dem Grundstück ab bzw. nehmen ihn von dort mit. Es ist nicht erforderlich, dass Sie zu dem Zeitpunkt der Lieferung oder des Austausches zu Hause sind.

Wichtiger Hinweis: Falls Sie sich anstelle der Biotonne für die Eigenkompostierung entscheiden, senden Sie uns bitte zusätzlich den Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne zu.

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Sie können von der Nutzung der Biotonne befreit werden, wenn Sie alle organischen Abfälle vollständig auf dem betreffenden Grundstück kompostieren. Ansonsten gilt für Privathaushalte der Anschluss- und Benutzungszwang auch für die Biotonne.

Bitte beachten Sie: Der Antrag kann ausschließlich durch den/die Eigentümer/in des Objektes gestellt werden. Als Mieter/in wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder die bevollmächtigte Hausverwaltung.

Wichtige Informationen zu Biotonne und Kompost.

Bitte verwenden Sie folgenden Antrag:

Bitte beachten Sie: Der Antrag kann ausschließlich durch den/die Eigentümer/in des Objektes gestellt werden. Als Mieter/in wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder die bevollmächtigte Hausverwaltung.

Hol- und Bringservice für Abfallbehälter: Unsere Mitarbeiter stellen den Abfallbehälter (in der gleichen Größe des bisher genutzten Behälters) am Liefertermin auf dem Grundstück ab bzw. nehmen ihn von dort mit. Es ist nicht erforderlich, dass Sie zum Lieferzeitpunkt zu Hause sind.

Bitte verwenden Sie folgenden Antrag:

Wichtiger Hinweis: Das Lastschrift-Mandat kann ausschließlich vom Grundstückseigentümer (nicht vom Mieter) erteilt werden! Teilen Sie uns Ihre Bankverbindung mit

  • um keinen Zahlungstermin zu verpassen (Lastschrifteneinzug)
  • zur Erstattung evtl. bestehender Guthaben

Bitte verwenden Sie folgendes Formular:

Unter bestimmten Voraussetzungen gewährt der Abfallwirtschaftsbetrieb eine Ermäßigung auf die Abfallgebühren:

Die Gebührenermäßigung wird auf Antrag ab Datum des Antragseinganges gewährt:

Bei Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen kann eine Ermäßigung in Höhe von monatlich 6,00 Euro (72,- Euro / Jahr) gewährt werden.

Wird die Gebührenermäßigung wegen Pflegebedürftigkeit beantragt, ist dem Antrag eine Bescheinigung des Hausarztes beizufügen, aus der hervorgeht, dass aufgrund einer Erkrankung Pflegebedürftigkeit vermehrt Abfälle im Haushalt anfallen.

 

Für Familien mit Kleinkindern kann für jedes Kind für die Dauer von drei Jahren, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres eines Kindes, eine Ermäßigung in Höhe von monatlich 3,- Euro (36,- Euro / Jahr) gewährt werden.

Dem Antrag ist pro Kind die Kopie der Geburtsurkunde beizufügen.

Soweit beide Voraussetzungen (Ermäßigung für Kleinkinder und Pflegebedürftigkeit eines Haushaltsangehörigen) vorliegen, kann die Gebührenermäßigung auch nebeneinander gewährt werden. In diesem Fall wird die Gebühr um monatlich 9,00 € ermäßigt.

Mehr Informationen zum Thema Gebührenermäßigung.

Bitte verwenden Sie folgenden Antrag:

Hol- und Bringservice: Unsere Mitarbeiter liefern den Container nach Terminvereinbarung aus. Der Antrag kann ausschließlich durch den/die Eigentümer/in gestellt werden.

Bitte verwenden Sie folgenden Antrag:

Wenn Ihre Behälter noch nicht mit dem Identsystem ausgerüstet sind (Chip und weißer Aufkleber auf der linken Seite) können Sie Ihre Behälter mit diesem Antrag nacherfassen lassen.

Bitte beachten Sie: Der Antrag kann ausschließlich durch den/die Eigentümer/in des Objektes gestellt werden. Als Mieter/in wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter oder die bevollmächtigte Hausverwaltung.

Bitte verwenden Sie folgenden Antrag:

Wichtig

Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen können, um z. B. den Liefer- bzw. Tauschtermin der Abfallbehälter mit Ihnen abstimmen zu können