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Seit dem 1. Mai gelten neue Vorgaben für den Bioabfall

Zum 1. Mai 2025 gelten strengere Grenzwerte für Störstoffe im Bioabfall

Mit Inkrafttreten der geänderten Bioabfallverordnung gelten bundesweit strengere Grenzwerte zur Reinheit von Bioabfällen. In den Abfällen dürfen ab Mai diesen Jahres maximal 3% Störstoffe enthalten sein, davon 1% Plastik. Gelangen mehr als drei Prozent Fremdstoffe durch unsachgemäße Befüllung in den Bioabfall, beeinträchtigt dies erheblich den Verwertungsprozess. In der Folge kann beispielsweise die komplette Wagenladung eines Sammelfahrzeugs mit Bioabfällen nicht mehr zur Kompostierung genutzt werden. Stattdessen muss dieser wertvolle aber zu stark verunreinigte Bioabfall, mit hohem Kostenaufwand der Müllverbrennung zugeführt werden. Dies hat zur Folge, dass die Abfallgebühren steigen. Eine Fehlbefüllung kann außerdem dazu führen, dass die Biotonne als nicht ordnungsgemäß befüllt eingestuft und deshalb nicht geleert wird. Zudem kann bei wiederholter Falschbefüllung ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.

Ein großer Anteil der Fremdstoffe in den emsländischen Biotonnen entfällt auf sogenannte „kompostierbare“ Bio-Plastiktüten, etwa aus Maisstärke. Gemäß der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Emsland sind diese jedoch nicht zur Entsorgung über die Biotonne zugelassen, da sie in den regionalen Biomasse-Vergärungsanlagen nicht ausreichend schnell und nicht vollständig abgebaut werden. Stattdessen können die Abfälle auch lose oder in Zeitungspapier bzw. Papiertüten in den Biobehälter gegeben werden.

Ziel dieser geänderten Verordnung ist es, die Qualität gesammelter Bioabfälle deutlich zu verbessern, damit er vollständig verwertet und zurück in den Naturkreislauf gelangen kann: Ein wertvoller und unverzichtbarer Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz.

Detaillierte Informationen zum Thema Biotonnenkontrollen finden Sie hier EMS TV Beitrag. Der Regionalsender EmsTV begleitete einen Kontrolleur bei seiner Arbeit vor Ort.

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