Biotonne oder Kompost? Sie entscheiden!
Grundsätzlich ist das Aufstellen einer Biotonne Pflicht. Wie groß ihre Biotonne sein soll, entscheiden Sie selbst.
Abfuhr erfolgt ab 5 Uhr morgens, Abfallbehälter am Vorabend bereitstellen!
Bitte stellen Sie die Tonnen paarweise an die Straße.
Weiter Informationen finden Sie hier.
Warum “kompostierbare Plastikbeutel” bei uns nicht in die Biotonne gehören ..
Frust bei Frost?
Befreiung von der Biotonnenpflicht
Sie können sich per Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen, wenn Sie alle organischen Abfälle vollständig auf Ihrem eigenen Grundstück kompostieren und den entstehenden Kompost auf dem Grundstück ausbringen bzw. verwerten. Entsprechend einer Empfehlung des Umweltbundesamtes ist dazu eine unversiegelte Gartenfläche (z.B. Beete und gärtnerische Anlagen) von mindestens 50 Quadratmeter pro Bewohner erforderlich.
Bitte bedenken Sie, dass die Eigenkompostierung bei vielen Abfällen aus der Küche (z.B. gekochte Essensreste, Knochen, Nussschalen, Schalen von Zitrusfrüchten) schnell an ihre Grenzen stößt. Da diese Abfälle nicht in die Restmülltonne gegeben werden dürfen, ist es sinnvoll, neben der Eigenkompostierung zusätzlich eine kleine Biotonne zu nutzen.
Bitte beachten!
Verwenden Sie für Ihre organischen Abfälle in der Biotonne KEINE Kunststoffbeutel oder kompostierbare Abfallsäcke, die z.B. auf Maisstärkebasis gefertigt werden.
Diese verrotten nicht ausreichend schnell, gefährden die Qualität des Komposts und müssen aussortiert werden. Zeitungspapier und Papier-Müllbeutel sind die richtige Alternative.
Was gehört in die Biotonne?
Das darf rein:
- Obst- und Gemüsereste
- Kaffeefilter
- Teeblätter
- Eier- und Nussschalen
- Küchenpapier
- Lebensmittelreste
- verdorbene Nahrungsmittel
- Fleisch- und Knochenreste
- Rasenschnitt
- Fallobst
- Schnittblumen
- Wildkräuter
- (auch kranke) Pflanzenteile
Das darf nicht rein:
- flüssige Speisereste
- Frittierfette
- Asche
- Tierstreu
- Tierfäkalien
- Glas
- Kunststoff-Verpackungsreste
"Würmer" bei Wärme - Frust bei Frost Für die Wochen mit besonders hohen und besonders niedrigen Temperaturen empfehlen wir Ihnen: Wickeln Sie Ihre Bioabfälle grundsätzlich in Zeitungspapier oder Papiertüten ein, bevor Sie sie in die Tonne werfen. Bioabfälle entwickeln in der sommerlichen Hitze ein gut riechbares Eigenleben; bei winterlichem Frost dagegen frieren sie schnell (und hartnäckig) in der Tonne fest.
Biotonnenkontrollen
Gemeinsam mit mehr als 75 kommunalen Betrieben setzt sich der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Emsland in der bundesweiten Initiative https://www.wirfuerbio.de/ seit 2018 für mehr Qualität beim Bioabfall und somit für mehr Umwelt- und Klimaschutz ein. Aus dem Bioabfall wird Kompost gewonnen, der vermarktet wird. Das bei der Vergärung entstehende Biogas wird verstromt.
Seit der bundesweiten Aktion im Spetember 2023 werden die Kontrollen im Landkreis Emsland regelmäßig fortgeführt.
Weitere Kontrollen sind auch von Nöten, denn leider ist der Biomüll zunehmend verunreinigt. Immer öfter und in viel zu großen Mengen finden sich hier nicht biologische Abfälle, vor allem Plastiktüten und Restmüll. Es wird zunehmend aufwendiger, daraus Kompost herzustellen, da die Fremdstoffe aussortiert werden müssen.
Was viele nicht wissen: Innerhalb des Produktionsprozesses von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen werden auch kompostierbare Beutel nicht sicher vollständig biologisch abgebaut. Die Zersetzungszeit dieser Tüten liegt deutlich über den Produktionszeiten unserer Vergärungsanlagen, die durch den AWB an zwei Standorten im Landkreis Emsland betieben werden. Somit sind diese Beutel – ebenso wie herkömmliche Plastikbeutel – Fremdstoffe, die entfernt werden müssen.
Spar-Tipp 1
Geben Sie Ihr Geld nicht für "kompostierbare Plastikbeutel" aus. Sie verrotten nicht schnell genug und schaden so der Qualität des Komposts. Nutzen Sie die kostengünstigen Bioabfall-Papiertüten (50 St. 3,00 €) zur Vorsortierung in der Küche - erhältlich in zahlreichen Bürgerbüros der Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder beim Landkreis Emsland.
Spar-Tipp 2
Sie haben nur wenig Biomüll oder möchten neben der Biotonne auch selbst kompostieren? Schließen Sie sich mit Ihrem Nachbarn zusammen - Sie können sich problemlos eine Biotonne teilen
Abfallgebühren ab dem 01.01.2022
Entleerungen | 40 Liter | 60 Liter | 80 Liter | 120 Liter | 240 Liter | Jahresgebühr* | |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Restmülltonne | - | - | - | - | - | ||
Biotonne | - | - | - | - | - | ||
* Gesamtsumme bei Anzahl der ausgewählten Leerungen. Eine 14-tägliche Leerung entspricht 26 Leerungen. ** die Biotonne wird weiterhin 14-täglich zu gleichbleibenden Gebühren geleert |
Eigenkompostierung
Grundsätzlich ist das Aufstellen einer Biotonne Pflicht. Sie können sich per Antrag vom Anschluss- und Benutzungszwang der Biotonne befreien lassen, wenn Sie alle organischen Abfälle vollständig auf Ihrem eigenen Grundstück kompostieren und den entstehenden Kompost auf dem Grundstück ausbringen bzw. verwerten.
Entsprechend einer Empfehlung des Umweltbundesamtes ist dazu eine unversiegelte Gartenfläche (z.B. Beete und gärtnerische Anlagen) von mindestens 50 Quadratmeter pro Bewohner erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass die Eigenkompostierung bei vielen Abfällen aus der Küche (z.B. gekochte Essensreste, Knochen, Nussschalen, Schalen von Zitrusfrüchten) schnell an ihre Grenzen stößt. Da diese Abfälle nicht in die Restmülltonne gegeben werden dürfen, ist es oft sinnvoll, neben der Eigenkompostierung zusätzlich eine Biotonne zu nutzen.
Kompostierung im eigenen Garten - Man nehme ...
Man braucht dazu einen Kompostierer, der genau so gut selbst gebaut wie fertig erworben werden kann - aus Holz oder Kunststoff, mit oder ohne Deckel, je nachdem, wie groß das Grundstück und der Abstand zum Nachbarn ist, den Sie direkt ins Erdreich setzen, und gibt eine etwa zehn Zentimeter dicke Schicht aus kleinen Zweigen hinein. Anschließend fügen Sie ein Gemisch aus Rasenschnitt und grob gehäckselten Ästen hinzu und decken alles mit einer dünnen Schicht Erde ab. Und schon kann es losgehen: Alle organischen Abfälle aus Haus und Garten können "entsorgt"werden. Zwischendurch decken Sie den Kompost immer wieder mit einer dünnen Schicht Erde ab.
Kompost - Sinnvoller verwerten geht nicht
Organische Abfälle aus Küche und Garten sind kein Müll - im Gegenteil: Kompost ist hochwertige, nährstoffreiche Erde, die den mineralstoffhaltigen Dünger im Garten ersetzt.
Und kompostieren ist nicht schwer. Doch bedenken Sie, dass die Eigenkompostierung bei vielen Abfällen aus der Küche (z.B. gekochte Essensreste, Knochen, Nussschalen, Schalen von Zitrusfrüchten) schnell an ihre Grenzen stößt. Da diese Abfälle nicht in die Restmülltonne gegeben werden dürfen, ist es sinnvoll, neben der Eigenkompostierung zusätzlich eine Biotonne zu nutzen.
Was darf auf den Kompost?
Das darf rein:
- Obst- und Gemüsereste
- Kaffeefilter, Teebeutel und Teeblätter
- Rasenschnitt
- zerkleinerter Baum- und Strauchschnitt
- Schnittblumen
- Topfpflanzen
- Eierschalen
Das darf nicht rein:
- Fleisch- und Knochenreste
- sonstige gekochte Speisereste
- Eichenlaub
- kranke Pflanzenteile
- Schalen von Zitrusfrüchte
Regel 1
Richtig platziert ist der Kompost, wenn er auch dem Nachbarn nicht stinkt!
Regel 2
Auch Mikroorganismen und Kleinstlebewesen brauchen Luft zum Atmen. Ohne Sauerstoff fault der Kompost und beginnt zu stinken - zur Vorbeugung gilt: Einmal im Jahr den Kompost umsetzen!
Grün- und Gartenabfälle sortieren
Garten- und Grünabfälle aus privaten Haushalten werden im Landkreis Emsland seit über 20 Jahren auf mittlerweile 52 Wertstoffhöfen angenommen, wie z. B. Rasenschnitt, Baum- und Strauchschnitt.
Die auf den Wertstoffhöfen erfassten Materialien werden in den betriebseigenen Biomassevergärungsanlagen in Dörpen und Lingen-Venneberg zu hochwertigem Emsland-Kompost verarbeitet.
Die Materialien werden getrennt nach "fein" und "grob" auf den Wertstoffhöfen angenommen.
- Bis zu einer Menge von max. 1 Kubikmeter ist die Abgabe gebührenfrei.
- Für eine Menge von 1-2 Kubikmetern ist eine Gebühr von 5,00 € zu zahlen.
- Bei der maximalen Abgabemenge von 2-3 Kubikmetern beträgt die Gebühr 10,00 €.
Grün- und Gartenabfälle - Was gehört dazu?
Das darf rein:
- Äste (bis max. 15 cm ∅)
- Baumschnitt
- Baumstämme (bis max. 15 cm ∅)
- Beikräuter („Unkraut“)
- Ernterückstände
- Fallobst
- Gartenpflanzen
- Grünschnitt
- Heckenschnitt
- kranke Pflanzen
- Laub
- Moos (mit wenig Erde)
- Rasenschnitt
- Reisig
- Strauchschnitt
- Stubben (bis max. 15 cm ∅, mit wenig Erde)
- Vertikutiergut (mit wenig Erde)
- Wurzeln (bis max. 15 cm ∅, mit wenig Erde)
- Zapfen
Das darf nicht rein:
- Beeteinfassungen
- Blumentöpfe
- Bodenaushub
- Grassoden
- Holzreste (wie Sägespäne und Holzwolle)
- Kies
- Kleintierstreu (auch kompostierbares)
- Kränze (mit Kunststoffunterlage und/oder Steck- bzw. Bindedraht)
- Küchenabfälle (wie Eier- u. Kartoffelschalen)
- Kunstblumen
- Kunststofftüten
- Mist
- Netze (z.B. von Wurzelballen)
- Sand
- Sägespäne
- Schalen von Südfrüchten
- Schilder
- Steck- und Bindedraht
- Straßenkehricht
- Wurzeln (größer 15 cm ∅)
Bitte beachten
Auf den Wertstoffhöfen werden ausschließlich Grün- und Gartenabfälle aus privaten Haushalten angenommen. Kleintierstreu jeglicher Art und Reste aus der Holzverarbeitung gehören nicht dazu. Diese entsorgen Sie bitte über Ihre Restmülltonne, oder gebührenpflichtig auf einer der vier Zentraldeponien.