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Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Ohne Regeln geht es auch beim Thema Abfall nicht.
Im Landkreis Emsland gibt es hierfür folgende Grundlagen:
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland handelt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes Niedersachsen.
EU-Recht
Die EU erlässt Verordnungen, die allgemein gültige Rechtssätze enthalten und in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich sind. EU-Richtlinien schreiben für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Ziele fest; Form und Mittel der Umsetzung sind den Mitgliedsländern selbst überlassen.
Bundesrecht
Das wichtigste deutsche Gesetz in Sachen Abfallwirtschaft ist das "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)". Grundgedanke dieses Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft: Durch Vermeidung von Abfällen nach dem Prinzip der Produktverantwortung und durch die Verpflichtung zur hochwertigen Abfallverwertung sollen möglichst wenige Abfälle aus dem Kreislauf ausgeschleust werden. Was dennoch aus dem Kreislauf fällt, muss umweltverträglich beseitigt werden.
Das Gesetz definiert darüber hinaus abfallwirtschaftliche Begriffe und regelt die allgemeinen rechtspflichten von Haushalten und Gewerbebetrieben. Eine Vielzahl von Verordnungen regelt weitere maßgebliche abfallwirtschaftliche Vorgaben.
Landesrecht
Das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG) ist Fragen der Organisation der Abfallentsorgung gewidmet: Es bestimmt die entsorgungspflichtigen Körperschaften und Vollzugsbehörden, formuliert die Anforderungen an kommunale Abfallsatzungen und gibt den Rahmen für kommunale Kooperationen bei der Abfallentsorgung vor.
Im Landkreis Emsland gibt es hierfür folgende Grundlagen:
- Abfallwirtschaftssatzung
- Abfallgebührensatzung
- Benutzungsordnung für die kreiseigenen Abfallentsorgungsanlagen
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland handelt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union (EU), des Bundes und des Landes Niedersachsen.
EU-Recht
Die EU erlässt Verordnungen, die allgemein gültige Rechtssätze enthalten und in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich sind. EU-Richtlinien schreiben für alle Mitgliedsstaaten verbindliche Ziele fest; Form und Mittel der Umsetzung sind den Mitgliedsländern selbst überlassen.
Bundesrecht
Das wichtigste deutsche Gesetz in Sachen Abfallwirtschaft ist das "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)". Grundgedanke dieses Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft: Durch Vermeidung von Abfällen nach dem Prinzip der Produktverantwortung und durch die Verpflichtung zur hochwertigen Abfallverwertung sollen möglichst wenige Abfälle aus dem Kreislauf ausgeschleust werden. Was dennoch aus dem Kreislauf fällt, muss umweltverträglich beseitigt werden.
Das Gesetz definiert darüber hinaus abfallwirtschaftliche Begriffe und regelt die allgemeinen rechtspflichten von Haushalten und Gewerbebetrieben. Eine Vielzahl von Verordnungen regelt weitere maßgebliche abfallwirtschaftliche Vorgaben.
Landesrecht
Das Niedersächsische Abfallgesetz (NAbfG) ist Fragen der Organisation der Abfallentsorgung gewidmet: Es bestimmt die entsorgungspflichtigen Körperschaften und Vollzugsbehörden, formuliert die Anforderungen an kommunale Abfallsatzungen und gibt den Rahmen für kommunale Kooperationen bei der Abfallentsorgung vor.
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